Wer andere im Führen von Fahrzeugen unterrichten möchte, muss in Deutschland selbst eine Ausbildung durchlaufen und an deren Ende mehrere Prüfungen ablegen. Eine sogenannte Fahrschullehrerausbildung ist unabdingbar, wenn Sie Fahrlehrer (auch Fahrschullehrer genannt) werden möchten.
Dabei stellt sich zuallererst die Frage: „Wie werde ich Fahrlehrer?“. Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). In Fahrlehrerausbildungsstätten können entsprechende Kurse absolviert werden, um eine Fahrlehrererlaubnis zu erhalten.
Um Fahrschullehrer zu werden, muss eine Fahrlehrerausbildung durchlaufen werden. Diese besteht, wie bei einem Fahrschüler auch, aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Begriffe „Fahrlehrer“ und „Fahrschule“ sind seit 1921 festgeschrieben. In einer Verordnung wurden in diesem Jahr erstmals Mindestanforderungen für einen Fahrschullehrer definiert.
Die Ausbildung dieser wurde am 25. August 1969 durch das FahrlG auf die Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Heute gelten Fahrlehrer als staatlich anerkannte Lehrkräfte.
Ein Fahrlehrer muss gewisse Voraussetzungen mitbringen. Sind diese nicht erfüllt, kann keine Ausbildung begonnen werden. Zu diesen zählen:
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie von Beruf Fahrlehrer werden möchten. Da dies nicht die erste erlernte Tätigkeit ist, ist ein Einstieg in diesen Berufsweg auch noch im fortgeschrittenen Alter möglich, so lange die körperlichen Eignungen gegeben sind.
Oft handelt es sich dabei um eine Umschulung zum Fahrlehrer. Diese Berufsgruppe wird in der Regel von Männern dominiert. Allerdings gibt es mit der Zeit auch mehr und mehr Frauen, die sich dazu entscheiden, Fahrlehrerin zu werden. Die Ausbildung und die Voraussetzungen sind natürlich dieselben.
Für die Fahrlehrerausbildung müssen verschiedene Themengebiete abgedeckt werden. Diese sind später Teil der Prüfungen und werden von der Fahrlehrerausbildungsordnung vorgegeben. Folgende zählen dazu:
Nicht nur Fahrschüler müssen also einiges an Theoriestunden ableisten. Wer Fahrlehrer werden möchte, hat ein Vielfaches der Pflichtstunden eines Führerscheinanwärters zu absolvieren. Dabei soll die Grundlage für ein erfolgreiches, zielorientiertes Lehren gelegt werden.
Ob Fahrlehrer oder Fahrlehrerin, die Ausbildung ist die selbe.
Nach bestandener Prüfung im theoretischen Teil der Fahrlehrerausbildung beginnt die Praxis. Diese wird in Form eines Praktikums in einer Ausbildungsfahrschule absolviert. Ihnen wird zunächst eine Eingewöhnungsphase, auch Hospitation genannt, gewährt.
Nach dieser Zeit beginnen Sie, eigenständig Fahrschüler auszubilden. Dies umfasst sowohl Theorie als auch Praxis. In der Anfangsphase steht Ihnen ein erfahrener Fahrlehrer zur Seite, der wertvolle Tipps geben kann.
Während des Praktikums müssen Sie allerdings noch zweimal jeweils eine Woche an einer Pädagogischen Reflexion in der Fahrlehrerfachschule teilnehmen. Im Rahmen dieser sollen Erfahrungen mit anderen Praktikanten ausgetauscht werden.
Das Ende der praktischen Ausbildung zum Fahrschullehrer bilden Lehrproben (Fahrlehrerprüfung). Bestehen Sie diese, erhalten Sie den Fahrlehrerschein.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer nimmt einige Zeit in Anspruch. Der theoretische Aspekt in der Fahrlehrerfachschule ist dabei auf fünf Monate angelegt. Es handelt sich in der Regel um Ganztageskurse, bei denen laut Rahmenplan Kenntnisse in Verkehrspädagogik, Umweltschutz etc. vermittelt werden. Seit 2018 sind aber auch Teilzeitkurse möglich.
Auch Ihren Fahrstil müssen Sie in diesem Teil der Ausbildung, welcher durch eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung abgeschlossen wird, im Modul „Fahren“ unter Beweis stellen. Diese fahrpraktische Prüfung wird im dritten Monat absolviert.
Das Praktikum, welches in der Ausbildungsfahrschule durchlaufen wird, dauert ebenfalls fünf Monate. Zwei Wochen von diesem Zeitraum sind für die Pädagogische Reflexion in der Fahrlehrerfachschule vorgesehen.
Für die Fahrlehrerausbildung beträgt die Dauer mindestens zwölf Monate, sofern alle Prüfungen bestanden werden. Allerdings ist dies der Optimalfall. Sie haben nach bestandenem theoretischen Teil zwei Jahre Zeit, das Praktikum zu durchlaufen. Je nachdem wann Sie dieses Antreten, kann sich die Ausbildungsdauer verlängern.
Für Arbeitslose: Gibt es eine Förderung oder Übernahme der Kosten für die Fahrlehrerausbildung vom Amt? Entsprechende Förderprogramme durch die Bundesagentur für Arbeit existieren. Um davon zu profitieren, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser wird durch die Behörde geprüft und anschließend bewilligt oder abgelehnt.
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