Unser Service
- Direkter
Kontakt per Whatsapp, SMS oder auch per Telefon
- Pädagogisch wertvolle und nachhaltige Ausbildung
- Wir fahren
so wenig wie möglich aber so viel wie nötig
- Interessanter und abwechslungsreicher Unterricht
- Erste
Hilfe Kurs bei einem unserer Partner
- Eigene App
(iOS + Android) zum Üben der Theoriefragen inkl. Fortschrittsübersicht
Fahrschulwechsel
Du bist
zugezogen oder fühlst dich in deiner jetzigen Fahrschule nicht richtig aufgehoben?
Dann bist du bei uns richtig, denn ohne Probleme und jederzeit helfen wir
dir schnell, zuverlässig und natürlich auch diskret, deine Ausbildung nahtlos weiterzuführen.
Unser nettes und kompetentes Fahrschulteam kümmert sich auch um den
anfallenden Papierkram!
Erklärung:
Ein Ausbildungsvertrag hat eine bestimmte Laufzeit, nach dieser Laufzeit
kann man ohne Probleme die Fahrschule wechseln. Auch während der Laufzeit ist durch einfache Kündigung ein Wechsel möglich. Du solltest aber darauf achten, dass du alle offenen Beträge bei der
ehemaligen Fahrschule bezahlt hast. Wir fordern nur Ausbildungsnachweise für dich von dieser Fahrschule an.
Wann macht ein Fahrschulwechsel am
meisten Sinn?
- Ein
Fahrschulwechsel sollte am besten nach bestandener theoretischen Prüfung gemacht werden, damit ist der organisatorische Ablauf am einfachsten.
Und was ist, wenn ich früher oder
später wechseln will?
- Dann ist das auch
kein Problem und du bist auch nicht der/die Erste. Wir kümmern uns um die nahtlose Übergabe aller Dokumente, die wir als Fahrschule brauchen. Erfahrungsgemäß dauert diese Abwicklung aber etwas länger
weil keine Fahrschule gerne seine Fahrschüler wechseln lässt.
Was ist mit Guthaben, dass ich bei
der anderen Fahrschule noch habe?
- Dass ist das
Einzige bei dem wir dir nicht helfen können. Meistens reicht es einen entsprechenden Brief zu schreiben oder das persönliche Gespräch zu suchen.
Ich möchte jetzt zu euch wechseln,
was muss ich tun?
- Komm einfach zu
unseren Öffnungszeiten in die Fahrschule, du/ oder deine Eltern musst/müssen einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und schon kann es losgehen!
Ist es Sinnvoll kurz vor der
praktischen Prüfung zu wechseln?
- Aus unserer Sicht ist es dann nicht sehr klug zu wechseln. Zum
einen kennt dein jetziger Fahrleher dich und deine Art zu Handeln in bestimmten Situationen und zum anderen
kennst du dein jetziges Fahrschulfahrzeug.
BF 17 -
Begleitendes Fahren
Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
- Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren
(ununterbrochen)
- Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkt
Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot
hatte, ist dann der
Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
- Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
- Nein, es muss jedoch jeder Begleiter separat in der Prüfungsbescheinigung
eingetragen sein.
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen
werden?
- Das ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss eine neue
Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung des Erziehungsberechtigten ist vorher
einzuholen.
Muss der Begleiter an einer Einweisung
teilnehmen?
- Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist nicht
verpflichtend vorgeschrieben.
Darf ein Fahrlehrer, der das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht
hat, als Begleiter
fungieren?
- Nein. Ein Fahrlehrer unterliegt den gleichen Auflagen wie jeder andere Begleiter. Es gibt für keine Berufsgruppe Ausnahmen.
Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen
Fahranfänger begleiten?
- Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der
Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.
Muss die Begleitperson neben dem Fahrer sitzen?
- Es ist gesetzlich nicht festgelegt, wo die Begleitperson im Fahrzeug Platz
nehmen muss. Wir empfehlen jedoch die Begleitung vom Beifahrersitz aus!
Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol
beachten?
- Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf
nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille
oder mehr hat
oder andere Auflagen nicht erfüllt?
- Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen:
Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.
Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er
ohne Begleiter
fährt?
- Seine Fahrerlaubnis ist wird widerrufen.
Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis für die
eingeschlossenen
Klassen AM und L?
- Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahrens ab 17 hat zur
Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen AMund L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 oder T
vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.
Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt
werden?
- Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine
Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind
eingeschlossen?
Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt
werden?
- Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht
hat.
Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen AM und L auch im
Ausland
gefahren werden?
- Die im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“
eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen AM und L berechtigen nur zum Fahren im Inland.
Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das Begleitete
Fahren ab 17 bereits im
Besitz eines Kartenführerscheins ist?
- In diesen Fällen wird zusätzlich zum bereits erteilten Kartenführerschein
(z.B. in der Fahrerlaubnisklasse A1) eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu
beachten?
- Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies
unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre)
vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden.
Findet eine wissenschaftliche Begleituntersuchung zum Begleiteten
Fahren statt?
- Gegenwärtig ist die Entscheidung hierüber noch nicht gefallen. Über das
weitere Verfahren wird informiert werden. Aus diesem Grund kann auf eine entsprechende Datenerhebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet werden.
(Quelle: Landesverband Bayerischer Fahrlehrer
e.V. 2005)